In konkrete Technik umgesetzte bürgerliche Öffentlichkeit
Das �ffentlich-rechtliche Fernsehen - in konkrete Technik umgesetzte b�rgerliche �ffentlichkeit:
bq. �Was Fernsehen als Medium der Sinneswahrnehmung (entsprechend dem Laufen, Telefonieren, Sprechen, Reisen, usf.) sein kann, l�sst sich eher als am �ffentlich-rechtlichen Fernsehen am Verkehr der Astronauten mit der Bodenstation zeigen, an den Werksmonitoren (visuelle Kontrolle von mechanischen und automatisierten Produktionsprozessen), Generalstabsvideos (audio-visuelle Verbindung zwischen Aufkl�rungsflugk�rpern, Fronttruppe und St�ben, audio-visuelle Fernf�hrungsmethoden), audio-visuellen �bertragungen auf die B-Ebene, das hei�t auf U-Bahnsteige des st�dtischen Verkehrs, an audio-visueller Verkehrs�berwachung in den Polizeipr�sidien usf. Auff�llig an den meisten dieser Telekommunikationsprozesse ist, da� sie nicht programm-gesteuert sind, aber einseitig verlaufen; es handelt sich im Grunde um eine
Kontrollkommunikation ohne R�ck�u�erung. Soweit R�ck�u�erung stattfindet, bewegt sich der Kommunikationszweck auf ungew�hnlich schmaler Bandbreite (z.B. Astronautenkommunikation). Es kommt hinzu, da� die nicht-programmgesteuerte Kommunikation durchweg nicht-�ffentlich erfolgt.
bq. Hier wird deutlich, welche Grenzen der b�rgerliche Begriff von �ffentlichkeit der Entfaltung der menschlichen Kommunikation zieht. Technisch lassen sich die Fernsinne in Bewegung setzen; ideologisch, in den Verf�gungsverh�ltnissen und in der Beschr�nktheit der unentfalteten Zuschauerverh�ltnissen wird jedoch als feststehend angenommen, da� Telekommunikation entweder privat (Telefon) oder doch nicht-�ffentlich (Genratstabsvideo) oder aber, wenn sie sich auf die Massen bezieht, durch Programm kontrolliert erfolgt.�
Negt/ Kluge, �ffentlichkeit und Erfahrung, S. 178f.
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