mittleres Niveau seit 2001

In konkrete Technik umgesetzte bürgerliche Öffentlichkeit

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen - in konkrete Technik umgesetzte bürgerliche Öffentlichkeit: bq. »Was Fernsehen als Medium der Sinneswahrnehmung (entsprechend dem Laufen, Telefonieren, Sprechen, Reisen, usf.) sein kann, lässt sich eher als am öffentlich-rechtlichen Fernsehen am Verkehr der Astronauten mit der Bodenstation zeigen, an den Werksmonitoren (visuelle Kontrolle von mechanischen und automatisierten Produktionsprozessen), Generalstabsvideos (audio-visuelle Verbindung zwischen Aufklärungsflugkörpern, Fronttruppe und Stäben, audio-visuelle Fernführungsmethoden), audio-visuellen Übertragungen auf die B-Ebene, das heißt auf U-Bahnsteige des städtischen Verkehrs, an audio-visueller Verkehrsüberwachung in den Polizeipräsidien usf. Auffällig an den meisten dieser Telekommunikationsprozesse ist, daß sie nicht programm-gesteuert sind, aber einseitig verlaufen; es handelt sich im Grunde um eine Kontrollkommunikation ohne Rückäußerung. Soweit Rückäußerung stattfindet, bewegt sich der Kommunikationszweck auf ungewöhnlich schmaler Bandbreite (z.B. Astronautenkommunikation). Es kommt hinzu, daß die nicht-programmgesteuerte Kommunikation durchweg nicht-öffentlich erfolgt.« bq. »Hier wird deutlich, welche Grenzen der bürgerliche Begriff von Öffentlichkeit der Entfaltung der menschlichen Kommunikation zieht. Technisch lassen sich die Fernsinne in Bewegung setzen; ideologisch, in den Verfügungsverhältnissen und in der Beschränktheit der unentfalteten Zuschauerverhältnissen wird jedoch als feststehend angenommen, daß Telekommunikation entweder privat (Telefon) oder doch nicht-öffentlich (Genratstabsvideo) oder aber, wenn sie sich auf die Massen bezieht, durch Programm kontrolliert erfolgt.« Negt/ Kluge, Öffentlichkeit und Erfahrung, S. 178f.

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